Informationen über die neue Testverordnung
KOSTENLOS:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
- Schwangere im ersten Trimester.
- Freitestung (Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem Pflegeeinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
- Pflegende Angehörige.
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.
3.- EUR ZUZAHLUNG:
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen.
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben
- schwer an Covid-19 zu erkranken -das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen.
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben – rote Kachel.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die neue Testverordnung selbst für uns neu ist und dass wir nicht Antworten auf alle Fragen haben.
Testzeiten
Mo-Fr | 8:00 – 16:00 |
Sa | geschlossen |
So | geschlossen |
Allgemein
Schnelltest ist mit und ohne vorherige Buchung möglich.
Ergebnis kommt in 15 Minuten via E-Mail oder Corona-Warn-App.
Befund auf Deutsch und Englisch.