Schnelltest

Informationen über die neue Testverordnung

KOSTENLOS:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
  • Schwangere im ersten Trimester.
  • Freitestung (Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist.
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem Pflegeeinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind.
  • Pflegende Angehörige.
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.

3.- EUR ZUZAHLUNG:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen.
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben
  • schwer an Covid-19 zu erkranken -das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben – rote Kachel.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die neue Testverordnung selbst für uns neu ist und dass wir nicht Antworten auf alle Fragen haben.

Testzeiten

Mo-Fr8:00 – 16:00
Sageschlossen
Sogeschlossen

Allgemein

Schnelltest ist mit und ohne vorherige Buchung möglich.

Ergebnis kommt in 15 Minuten via E-Mail oder Corona-Warn-App.

Befund auf Deutsch und Englisch.