Positiver Schnelltest

Was tun bei Erkältungssymptomen?

Wenn du keinen engen Kontakt zu einem bestätigten Fall hast, empfiehlt die Senatsgesundheitsverwaltung sich zunächst an den Hausarzt/Hausärztin zu wenden und  für die Dauer der Symptome die Kontakte auf Menschen des eigenen Haushaltes zu begrenzen.

Sollte der Arzt/die Ärztin einen PCR-Test verordnen, bleib bitte bis zum Erhalt des negativen Ergebnisses zu Hause. 

Mein Schnelltest / PCR-Test ist positiv. Was jetzt?

Gemäß § 7 Absatz 1 und Absatz 3 der 3. InfSchMV ist man bei einem positiven Schnelltest verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich durch einen PCR-Test überprüfen zu lassen, unabhängig davon, ob man sich selbst getestet hat oder in einem Testzentrum getestet wurde. Ein zusätzlicher Schnelltest ist hierfür nicht geeignet. 

Gerne können wir die kostenlose PCR Nachtestung auch bei uns im Testzentrum durchführen. Mit oder ohne Termin, Mo-Fr. von 8:00-17:00. 

Man ist außerdem verpflichtet, sich unverzüglich auf direktem Weg nach Hause zu begeben und sich dort  zu isolieren. Raus gehen darf man ausschließlich zum Zwecke einer PCR-Testung. 

Ist der PCR-Test negativ, ist die Isolierung beendet. Fällt der PCR-Test jedoch positiv aus, ist man verpflichtet sich nach Hause zu begeben und zu isolieren. 

Das zuständige Gesundheitsamt  erfährt von deinem positiven Ergebnis durch das Labor bzw. Meldung des Arztes/der Ärztin und wird dich in den nächsten Tagen telefonisch kontaktieren. Bitte stelle in der Zwischenzeit eine Liste von deinen engen Kontaktpersonen zusammen und informiere diese parallel dazu  über dein positives Testergebnis. Das Gesundheitsamt benötigt den vollständigen Namen, Adresse, Telefonnummer (vorzugsweise Handynummer) und ggf. E-Mail-Adresse der engen Kontaktpersonen. Sende die Liste bitte unter Nennung deines Namens an das zuständige Gesundheitsamt.

So verhältst du dich richtig während der Isolierung / Quarantäne. 

Enge Kontaktpersonen und positiv getestete Personen dürfen während der Zeit der Isolierung den Isolierungsort nicht ohne Erlaubnis des Gesundheitsamtes verlassen. Sollte jedoch ein Notfall eintreten, ist die Isolierung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Gesundheitsamt zu unterbrechen.

Während der Isolierung / Quarantäne darf kein Besuch empfangen werden. Wenn zur Wohnung ein Garten, eine Terrasse oder ein Balkon gehört, darf man sich dort auch allein aufhalten. 

Wenn du in häuslicher Quarantäne bist und mit Personen in einem Haushalt lebst, achte bitte darauf, mit den anderen Personen nicht zur gleichen Zeit im gleichen Raum zu sein und regelmäßig zu lüften.

Zu dem Quarantäne-Bescheid benötigst du für deinen Arbeitsgeber eine zusätzliche Krankschreibung.

Wann endet die Isolierung / die Quarantäne?

Aktuelle Regelungen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724

Quelle

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/gesundheit/infektions-und-katastrophenschutz/artikel.1004846.php